Was ist ein Optionsschein?
Die Idee der Optionsscheine, die oft auch als Warrants bezeichnet werden, ist relativ einfach.
Bei einem Optionsschein bezahlt man heute
einen bestimmten Betrag und erhält hierfür das Recht,
d.h. die Option, an einem bestimmten
Termin in der Zukunft (europäischer Typ)
oder bis zu einem festgelegten Zeitpunkt in der Zukunft (amerikanischer Typ) ein mit Basiswert oder auch mit Underlying
tituliertes Objekt,
w.z.B. eine Aktie oder einen Index, zu einem definierten Preis, dem Basispreis
genannt, zu einem vorgegebenen Verhältnis, dem Bezugsverhältnis
(Anzahl Optionsscheine zu Anzahl Basiswerte), zu kaufen bzw. zu verkaufen.
Diesen Termin nennt man auch Verfalltermin. Wird der Optionsschein
bis zu dem Verfalltermin nicht verkauft, d.h. wird das Optionsrecht nicht
wahrgenommen/ausgeübt, so verfällt der Optionsschein wertlos
bzw. wird, falls er noch einen Wert besitzt, automatisch durch den Emittenten ausgeübt.
Einen Optionsschein, der den Käufer des Optionsscheins
zum Kauf eines Basiswertes, berechtigt, nennt man einen Call.
Das Gegenstück zum Call ist der Put, der den
Käufer des Optionsscheins zum Verkauf eines Basiswertes berechtigt. Den Herausgeber eines
Optionsscheins, der auch dessen Ausübung garantiert, bezeichnet man als Emittent.
Nachdem nun die ersten
Begrifflichkeiten geklärt sind, kommen wir zu einer der Kernfragen:
Wieso sollte man für das Recht bezahlen, später einen Basiswert kaufen oder verkaufen
zu dürfen?
Man könnte diese doch auch direkt an der Börse erwerben oder veräußern.
Das ist korrekt.
Das Besondere beim Optionsschein ist aber, dass bereits zum Zeitpunkt des Erwerbs bekannt ist, zu
welchem Kurs man den Basiswert kaufen oder verkaufen kann.
Somit kann man sich bei ⇒ Warrants / Optionsscheinen, je nach Intention, auf einen erwarteten Kursverlauf einstellen,
z.B. sich vor fallende Kurse durch einen Put absichern oder auf steigende Kurse mit einem Call spekulieren.
Man stelle sich vor, ein Anleger erwartet einen starken Kursanstieg einer bestimmten
Aktie und erwirbt zum Preis von 10 EUR einen Optionsschein vom europäischen
Typ mit einem Bezugsverhältnis von 1:2 , mit dem man 2 Aktien zu
einem späteren Zeitpunkt für 50 EUR kaufen kann.
Liegt der Aktienkurs am Fälligkeitstag bei 90 EUR, bekäme man
die 2 Aktien trotzdem für 50 EUR. Interessant, oder?
Liegt der Aktienkurs am Fälligkeitstag bei 40 EUR, müsste man die
beiden Aktien nicht kaufen. Denn mit dem Optionsschein wurde nur das Kaufrecht
erworben, das aber eine Kaufpflicht nicht einschließt. In
diesem Fall würde man wohl auf das Kaufrecht verzichten und
den Optionsschein verfallen lassen. Man hätte aber damit das eingesetzte
Kapital, die 10 EUR für den Erwerb des Optionsscheins, verloren!
Dies führt unweigerlich zu der Frage nach dem Wert eines Optionsscheins.
Angenommen, ein Call-Optionsschein vom amerikanischen Typ mit einem
Bezugsverhältnis von 1:1 ermöglicht den Kauf einer Aktie innerhalb der
nächsten 6 Monate zum Kurs von 50 EUR und der aktuelle Aktienkurs des
Basiswertes beträgt 100 EUR, so wäre die Aktie mit Hilfe
des Optionsscheins für 50 EUR weniger zu erwerben.
Den Betrag, um den
man mit Hilfe eines Optionsscheins einen bestimmten Basiswert günstiger
erwerben bzw. teurer verkaufen kann als über die Börse,
nennt man auch den inneren Wert des Optionsscheins.
Weicht hierbei das Bezugsverhältnis von 1:1 ab, so ist das Ergebnis durch das
Bezugsverhältnis zu dividieren.
Es gelten somit folgende Formeln:
innerer
Wert (Call) = (Kurs Basiswert - Basispreis) : Bezugsverhältnis
bzw.
innerer
Wert (Put) = (Basispreis - Kurs Basiswert) : Bezugsverhältnis
Ist der innere Wert eines Optionsscheins positiv, dann sagt man auch,
er ist im Geld oder
auch in the money, andernfalls bezeichnet man ihn aus
dem Geld oder auch at the money.
Was ist mit einem Optionsschein, der aus dem Geld ist?
Angenommen, wir haben einem Call-Optionsschein vom amerikanischen Typ mit
Bezugsverhältnis 1:1,
einem Basispreis von 100 EUR,
einer Restlaufzeit von 6 Monaten und
einem Kurs des Basiswertes derzeit von 80 EUR.
Der Optionsschein ist somit aus dem Geld, er hat also keinen Inneren Wert.
Bedeutet dies aber nun, dass der Optionsschein wertlos ist?
Nein, denn immerhin hat der Optionsschein noch eine Restlaufzeit von 6 Monaten.
Es besteht damit zumindest noch die Chance, dass der Kurs des Basiswertes über 100 steigt,
und der Optionsschein somit noch im Geld landet.
Dann würde es sich lohnen, den Call auszuüben.
Es kann daher durchaus sinnvoll sein, für einen Optionsschein einen Preis zu
bezahlen, der über seinem inneren Wert liegt; selbst dann, wenn
der innere Wert Null ist. Diesen über den inneren Wert
hinausgehenden Wert bzw. Preis eines Optionsscheins bezeichnet man als Zeitwert.
Der Zeitwert hängt primär von der Restlaufzeit des Optionsscheins und von
der Schwankungsintensität (Volatilität) des Kurses des Basiswertes ab.
Jedoch muss man auch beachten, dass einem Emittent durch Begebung eines Optionsscheins durch das notwendige Vorhalten des Basiswertes
bzw. eines Kapitalbetrages zur Abnahme des Basiswertes finanzielle Mittel
entzogen wird. Die hieraus resultierenden Finanzierungskosten werden
vom Emittenten eingepreist und sind somit ein weiterer Bestandteil des Zeitwertes.
Der Kurs bzw. der Wert eines Optionsscheins ist somit die Summe von inneren Wert und Zeitwert.
Wann ist ein Optionsschein wertlos?
Hat der Optionsschein am Verfallstag, wo der Zeitwert immer gleich 0 ist, keinen
inneren Wert, so ist der Optionsschein wertlos. Man verliert das eingesetzte Kapital.
Ein weiteres, wenn auch sehr geringes Risiko, das in einem Optionsschein investierte Kapital vollständig zu
verlieren, ist die Insolvenz des Emittenten.
Deswegen sollte bei Erwerb eines Optionsscheins stets auf die Bonität des Emittenten geachtet werden.
Anhand welcher Informationen kann man einen Optionsschein einschätzen?
Hierzu könnte man Optionsschein-Kennzahlen verwenden, die betrachtet werden auf
der Seite Optionsschein-Kennzahlen.
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