|
||||||
|
||||||
|
Neuregelung der Kraftfahrzeugsteuer aus dem Jahre 2009Was ist eine Kraftfahrzeugsteuer / Kfz-Steuer?Eine Kraftfahrzeugsteuer
wird für Fahrzeuge fällig, die zum Verkehr auf öffentlichen Straßen
bestimmt sind. Die Steuerpflicht beginnt mit der Zulassung und endet
mit der verkehrsrechtlich vorgeschriebenen Abmeldung des Fahrzeugs
bei einer Zulassungsbehörde. Die Kraftfahrzeugsteuer wird von den Ländern erhoben.
Neuregelung der KraftfahrzeugsteuerSeitdem 1. Juli 2009 gibt es eine Neuregelung der Kraftfahrzeugsteuer. Diese Neuregelung der Kraftfahrzeugsteuer steht im Einklang mit der Strategie der Europäischen Union zur Verminderung von CO2-Emissionen und ist somit emissionsbezogen.Was sind die Eckpunkte dieser Neuregelung der Kraftfahrzeugsteuer?Folgende Eckpunkte wurden für die neue Kraftfahrzeugsteuer vorgesehen:
Welche Kraftfahrzeuge sind von der neuen CO2-orientierten Kraftfahrzeugsteuer betroffen?Die Änderung der Kraftfahrzeugsteuer
betrifft grundsätzlich nur Pkw, die vom 1. Juli 2009 an
erstmals zum Verkehr zugelassen werden, wobei der Begriff Pkw im
kraftfahrzeugsteuerrechtlichen Sinn verstanden wird, d.h. auch
bestimmte Fahrzeuge, die in der Zulassungsbescheinigung Teil I
(Fahrzeugschein) nicht als Pkw eingetragen sind, gelten trotzdem
kraftfahrzeugsteuerrechtlich als Pkw (w.z.B. einige Pickups sowie
sogenannte Trikes und Quads).
Was bedeutet die Neuregelung der Kraftfahrzeugsteuer für Pkw, die vor dem 1. Juli 2009 erstmals zugelassen worden sind?Dies hängt vom Zeitpunkt der
erstmaligen Zulassung ab.
Wo finde ich die für meinen Pkw benötigten Angaben zur Neuregelung der Kraftfahrzeugsteuer?Für die Erhebung der Kraftfahrzeugsteuer von erstmals ab 1.
Juli 2009 zugelassenen Pkw werden folgende Angaben benötigt:
CO2-Wert, Hubraum und Antriebsart. Diese Angaben findet man in der
Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) in den Feldern V.7, P.1 und P.3.
Wie werden mit Gas, Ethanol, Pflanzenöl oder sog. Bio-Diesel betriebene Pkw bei der CO2-orientierten Kraftfahrzeugsteuer behandelt und wie sieht es bei bivalenten Antrieben aus?Der im Feld V.7 der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) amtlich eingetragene
CO2-Wert ist in jedem Fall entscheidend für die Besteuerung.
Was gilt bei der CO2-orientierten Kraftfahrzeugsteuer für Hybrid-Pkw?Auch hier gilt der im Feld V.7 der
Zulassungsbescheinigung Teil I amtlich eingetragene CO2-Wert.
Was gilt bei der CO2-orientierten Kraftfahrzeugsteuer für reine Elektro-Pkw?Für reine Elektro-Pkw sieht die
Neuregelung der Kraftfahrzeugsteuer unverändert eine Sonderregelung
vor. Elektro-Pkw im Sinne dieses Gesetzes sind Pkw mit Antrieb
ausschließlich durch Elektromotoren, die ganz oder überwiegend aus
mechanischen oder elektrochemischen Energiespeichern gespeist werden.
Das Halten von Elektro-Pkw ist ab dem Tag der erstmaligen Zulassung
für die Dauer von fünf Jahren von der Kraftfahrzeugsteuer befreit.
Nach Ablauf der Befreiung der Kraftfahrzeugsteuer werden Elektro-Pkw
wie leichte Nutzfahrzeuge nach ihrem verkehrsrechtlich zulässigen
Gesamtgewicht besteuert, wobei sich für sie die Kraftfahrzeugsteuer
um die Hälfte ermäßigt.
Wie hoch fällt die Kraftfahrzeugsteuer für einen Pkw mit Erstzulassung zwischen dem 1.7.2009 und 31.12.2011 aus?Mit dem Online-Rechner
des Bundesfinanzministeriums zur Ermittlung der Kraftfahrzeugsteuer
kann man den Wert jetzt ganz unkompliziert ermitteln. Für die
Ermittlung der Kraftfahrzeugsteuer ist nur Antriebsart, Hubraum und
CO2-Wert einzugeben.
|
|
||||
|